• 31.01.2016 15:21 - Aktuelle Motorrad-Gerichtsurteile
von Nobbi in Kategorie Allgemein.

Aktuelle Motorrad-Gerichtsurteile

Motorrad-Gerichtsurteile. Wie das Gericht entschied im Fall: Beweislage bei Kollision zweier Motorradfahrer im Gegenverkehr.

Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, vollzieht er dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung und kollidiert letztendlich auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Motorrad, lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen, der seine 75-prozentige Haftung für das Unfallgeschehen rechtfertigen kann.

Das Oberlandesgericht Hamm, Az: 9 U 131/14 entschied dies in seinem Urteil vom 08.09.2015.

Der Kläger befuhr mit seinem Motorrad eine kurvige Straße in Schmallenberg. Im Bereich einer - aus Sicht des Klägers - Rechtskurve kollidierte das klägerische Motorrad mit dem vom Beklagten gefahrenen Motorrad auf der Gegenfahrbahn. Zum Unfallhergang hat der Kläger behauptet, dass ihm der Beklagte zunächst auf seiner, des Klägers, Fahrspur entgegengekommen sei und so ihn, den Kläger, zu einer Vollbremsung veranlasst habe, durch welche er geradeaus in Richtung Fahrbahnmitte auf die Gegenfahrbahn gerutscht
sei. Der Beklagte hat demgegenüber vorgetragen, auf seiner rechten Fahrbahnseite gefahren zu sein, während der Kläger die Kontrolle über sein Motorrad verloren habe und deswegen in der Kurve auf die Fahrbahn des Beklagten gefahren sei.

Infolge der Kollision erlitt der Kläger schwere Verletzungen. Vom Beklagten hat er unter Berücksichtigung eines 50-prozentigen Mitverschuldens Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für materielle Schäden am Motorrad, an der Kleidung sowie für Verdienstausfall und versäumte Haushaltsführung verlangt.

Die erste Instanz hat der Klage dem Grunde nach mit einer 25-prozentigen Haftungsquote des Beklagten stattgegeben. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgerichts Hamm bestätigt.

Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten war der Sachverhalt nicht mehr aufzuklären. Allerdings sei nach Meinung des Oberlandesgerichts die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs durch ein unfallursächliches Verschulden des Klägers erhöht worden und so ein mit 75 Prozent zu bewertendes Eigenverschulden des Klägers am Unfall anzunehmen. Für ein solches spreche ein vom Kläger nicht erschütterter Anscheinsbeweis. Der Kläger sei in einer Rechtskurve mit seinem Motorrad zu weit nach links getragen worden, habe dann jenseits seiner Fahrbahnmitte eine Vollbremsung vollzogen und sei auf der Gegenfahrbahn mit einem im Bereich der Mitte seiner Fahrspur fahrenden, entgegenkommenden Motorrad kollidiert. Ein derartiges Geschehen lasse typischerweise auf einen Fahrfehler des seine Fahrspur verlassenden Motorradfahrers schließen, der einen schuldhaften Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstelle. Dass der
Kläger dabei auf ein sich näherndes und seinerseits auf der Gegenfahrbahn fahrendes Fahrzeug reagiert habe, sei ein atypischer und im vorliegenden Fall nicht ansatzweise feststehender Verlauf. Es gebe keinen Grund dafür, warum der Beklagte vor der - aus seiner Sicht - Linkskurve auf seine Gegenfahrbahn gefahren sein sollte.


Linksabbieger in einen Feldweg haftet gegenüber einem überholenden Motorradfahrer.

Das Oberlandesgericht Jena fällte am 26.03.2015 (Adajur-Doc.Nr: 106712) ein für Motorradfahrer sehr erfreuliches Urteil.

Das Gericht musste dabei in einem Zivilprozess über die Schadensersatzansprüche aus einem Unfall zwischen einem Motorradfahrer und einem links abbiegenden Pkw urteilen, wobei der Motorradfahrer vom Abbieger
angefahren wurde und zum Sturz kam.

Die Grundsatzfeststellungen des Urteils lauten dabei: Biegt ein Kfz-Fahrer außerorts auf einer Landstraße nach links in einen Feldweg ab und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Motorradfahrer, der den Kfz-Fahrer links überholt, haftet der Kfz-Fahrer allein. Das Verschulden des Abbiegers wiegt so schwer, dass die Betriebsgefahr des Motorrades dahinter zurücktritt.

Der Abbieger war gem. § 9 I S.3 StVO verpflichtet, vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Er wollte auf freier Strecke mit geringer Geschwindigkeit nach links in einen Feldweg abbiegen. Damit blockierte er für die Zeitdauer des Abbiegevorgangs die Fahrbahn. Da auf der Landstraße höhere Geschwindigkeiten als innerorts gefahren werden und der nachfolgende Verkehr an der Unfallstelle nicht mit einem Linksabbiegen in einen Waldweg rechnet, war das Abbiegen hier gefährlich und trafen den Autofahrer besondere Sorgfaltspflichten.

Quelle: ADAC



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