In Österreich und der Schweiz schon lange Alltag, soll jetzt auch für Deutschland ein Wechselkennzeichen kommen.
Der Bundesrat hat nun die Weichen gestellt für das neue Wechselkennzeichen, welches u.a. auch für Motorräder gelten soll.
Er hat in seiner Sitzung am 16.12.2011 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt.
Die Kennzeichen sollen zweiteilig sein. Das kleine “Nebenkennzeichen” (fahrzeugbezogener Teil) verbleibt am Fahrzeug; der gemeinsame Kennzeichenteil ist zum Wechseln da.
Und so soll das aussehen:
zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse sollen mit nur einem Kfz-Kennzeichen zugelassen werden können die Kennzeichenschilder müssen die gleichen Abmessungen haben das neue Kennzeichen ist sowohl für einzeilige, zweizeilige als auch für Kraftrad-Kennzeichen vorgesehen Das Wechselkennzeichen darf zur gleichen Zeit nur an einem der so zugelassenen Fahrzeuge geführt werden
Beispiel für das Motorradkennzeichen:
Nach Information des Bundesrates geht man von Zulassungskosten von rund 65 € aus, wenn der Fahrzeughalter für zwei Fahrzeuge aus dem vorhandenen Bestand ein Wechselkennzeichen beantragt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates vom 16.12.2011; Bundesrat Drucksache 709/11
Hier geht´s zur Bundesrat-Drucksache 709/11 mit Angabe der zulässigen Schilderabmessungen
Ab Mitte 2012 sollen die neuen Kennzeichen kommen – Wir berichten, sobald die Gesetzesänderungen in Kraft treten.
Fazit:
Die Kfz-Versicherung soll dann insgesamt billiger werden.
Aber:
Eine Steuererleichterung ist nicht geplant. Beide Fahrzeuge sollen offensichtlich voll besteuert werden, obwohl man ja nur eines jeweils fahren kann…
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